skip to content

Brandschutzkonzepte

Bei allen größeren bzw. komplexeren Bauvorhaben sind Brandschutzkonzepte als Teil der Einreichunterlagen „State of the Art“.

Brandschutzkonzepte können bei bestimmten Bauvorhaben aufgrund gesetzlicher Bestimmungen verpflichtend vorgeschrieben sein, oder sie werden von den jeweiligen Genehmigungsbehörden eingefordert, wenn im Zuge von Bauvorhaben von deskriptiven gesetzlichen Bestimmungen abgewichen werden soll. Beispielhaft sei hier die Überschreitung zulässiger Brandabschnittsflächen oder die Kompensation gesetzlich geforderter Feuerwiderstände durch Löschanlagen zu nennen.

Oftmals können „gewagte“ architektonische Konzepte unter Berücksichtigung gesetzlicher Vorschriften primär überhaupt nicht realisiert werden und es bedarf eines innovativen Brandschutzingenieurs, die Umsetzung eines Projekts durch Darlegung entsprechender Kompensations- und Substitutionsmaßnahmen in einem Brandschutzkonzept dennoch möglich zu machen.

Ebenso ist es in vielen Fällen bei rechzeitiger Einbindung eines innovativen Brandschutzingenieurs möglich, durch ein Brandschutzkonzept das gleichwertige Erfüllen gesetzlicher Bestimmungen durch kostengünstigere Alternativmaßnahmen nachzuweisen und dadurch die Wirtschaftlichkeit eines Projektes zu steigern.

Von vielen Bauherrn werden den Einreichunterlagen inzwischen aber auch schon bei weniger komplexen Bauvorhaben auf freiwilliger Basis sog. „Brandschutztechnische Beschreibungen“ beigelegt, die die vorgesehenen Brandschutzmaßnahmen in einer übersichtlichen Form darlegen, wodurch projektverzögernde Rückfragen im Genehmigungsverfahren weitestgehend vermieden werden können.

Aufbau und Inhalt von Brandschutzkonzepten unterliegen klar definierten richtlinienmäßigen Vorgaben. Sie beinhalten neben einer Beschreibung des Objektes und der Nutzung auch eine Risikoanalyse und eine ausführliche Darlegung der vorgesehenen baulichen-, anlagentechnischen-, betrieblich/organisatorischen und abwehrenden Brandschutzmaßnahmen sowie gegebenenfalls entsprechend begründete Kompensations- und Substitutionsmaßnahmen. In einer etwas abgewandelten Form können Brandschutzkonzepte auch der Evaluierung von Bestandsobjekten dienen.